Das für die Autobahnen zuständige ASTRA (Bundesamt für Strassen) hat sich bisher nicht durch eine transparente Informationspolitik ausgezeichnet. Die Öffentlichkeit bekommt kaum etwas über die Autobahnprojekte zu hören, betroffene Anwohner:innen werden auch nicht über die Pläne in ihrem Vorgarten informiert und selbst die Gemeinden werden nur selten zu „Informationsanlässen“ eingeladen und haben fast kein Mitspracherecht.
Dieser Informationslücke versuchen wir entgegenzuwirken. Auf dieser Webseite tragen wir Informationen für direktbetroffene Anwohner:innen zusammen.
Diese Seite wird fortlaufend wachsen. Bisher beschränkt sie sich auf einen kurzen Erfahrungsbeschrieb und generellen Informationen zu Einsprachemöglichkeiten.
Wir tragen fortlaufend Informationen spezifisch für direktbetroffene Anwohner:innen zusammen. In unregelmässigen Abständen verschicken wir ein Update per Mail.
Einsprachemöglichkeiten
Die bisher einzige Möglichkeit, sich etwas Gehör zu verschaffen: eine Einsprache von Direktbetroffenen in einem klaren & kurzen Rahmen von nur gerade 30 Tagen nach öffentlicher Auflage des Projektes.
Erfahrungen aus den Einsprachen gegen den Grauholz-Ausbau
In seiner Extremform hat sich die Strategie des „unter dem Radar fliegen“ bei der Auflage der Ausführungprojekte im Grauholz gezeigt. In den Herbstferien wurde das Projekt aufgelegt und sofort lief der Countdown. In nur 30 Tagen mussten sich betroffene Gemeinden, Landwirte, Verbände und Anwohner:innen durch einen meterhohen Aktenstapel kämpfen. Nur so konnten sie innerhalb der Einsprachefrist diese einmalige Chance für eine (stark eingeschränkte) Mitsprache nutzen.
Diese Erfahrung hat gezeigt: wenn wir beim Ausbauschritt Schönbühl-Kirchberg wirklich mitreden wollen, müssen wir uns gut vorbereiten. Wir müssen uns selber informieren, Argumente zusammentragen und so viel wie möglich vorbereiten, damit wir in den entscheidenden 30 Tagen möglichst viele und gute Einsprachen einreichen können.
Wie funktioniert das mit den Einsprachen?
Um sich als Privatperson mit einer Einsprache etwas Mitsprache zu verschaffen, muss eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllt werden:
- Direkte Betroffenheit: Einspracheberechtigt sind nur Einzelpersonen, die weniger als 200m (oder auch nur 100m) von der Autobahn entfernt wohnen. Alle anderen werden (erfahrungsgemäss) nicht angehört, da sie nicht „übermässig betroffen“ seien.
Eine direkte Betroffenheit ist auch dann gegeben, wenn die einsprechenden Personen zur Umsetzung des Projektes enteignet werden müssen. - Einsprachefrist: Ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Projektauflage (in der Regel nicht zuvor angekündigt) kann innerhalb von 30 Tagen eine Einsprache eingereicht werden.
- Formale Kriterien: Die Einsprache muss diversen formaljuristischen Ansprüchen genügen. Erfahrungsgemäss nutzt das ASTRA jede noch so kleine Unstimmigkeit, um sich gar nicht erst inhaltlich mit der Einsprache auseindersetzen zu müssen.
Wenn du direktbetroffen bist (<200m Entfernung oder Landbesitz auf dem Bauareal), kannst du dich für unseren Info-Newsletter für Direktbetroffene anmelden. Dann melden wir uns per Mail mit Informationen & Hilfsmitteln bei dir, sobald wir genaueres über die Einsprachefrist und -Vorlagen oder andere Mitsprachemöglichkeiten wissen.
Auch wenn du (nach ASTRA-Kriterien) nicht direkt betroffen bist, halten wir dich gerne auf dem Laufenden. Wir melden uns in unregelmässigen Abständen per Regio-Newsletter mit allgemeinen Informationen rund um die Bauprojekte.