Das Projekt
Anschliessend an den Ausbau im Grauholz soll die A1 auch auf dem Abschnitt Schönbühl-Kirchberg verbreitert werden. Mit je einer zusätzlichen Spur wäre dann dieser Abschnitt 6-spurig. Die genaueren informationen zu diesem Projekt sind ziemlich schwierig zu finden.
In Rahmen des nationalen „Ausbauschritt 2023“ (worüber wir voraussichtlich am 24. November abstimmen), hat der Bundesrat das Projekt ganz grob umschrieben: Die Kapazitätserweiterung auf 2×3 Fahrspuren koste 239 Millionen Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST, exkl. Teuerung). Wegen der Autobahn-Verbreiterung sei “Bodenverbrauch unvermeidbar“, und alle Projekte des Ausbauschritts führten “zu einer Erhöhung der Fahrleistungen und damit zu höheren Emissionen von Luftschadstoffen und Klimagasen“.
Die Genehmigung für das generelle Projekt Schönbühl-Kirchberg durch den Bundesrat erfolgte im Juli 2020. Zuvor wurde der damalige Planungsstand öffentlich aufgelegt. Unterdessen gibt es deutlich konkretere Pläne; Gemeinden und direktbetroffen Grundbesitzer*innen wurden im Januar 2024 ganz rudimentär informiert. Was sich aber in der Planung verändert oder konkretisiert hat ist zur Zeit (Stand Mai 2024) öffentlich nicht bekannt. Deshalb hier noch einige Informationen aus den Unterlagen von 2019, zusammengestellt vom Verein Spurwechsel Bern:
- Das Ausbauprojekt betrifft rund 10 km Autobahn; die Kosten für den Ausbau wurden 2019 noch auf ca. 255 Mio CHF beziffert (Preisbasis Februar 2018, Genauigkeit +/- 20 %). Für den gleichzeitig geplanten Unterhalt der bestehenden Bauwerke wurde mit zusätzlichen Kosten von157 Mio CHF gerechnet. Insgesamt wurden die Kosten für den 10-Kilometer-Abschnitt auf 412 Mio CHF beziffert.
- Neben der Verbreiterung der Autobahn gehören zum Projekt auch etliche Kunstbauten: eine Kantonsstrassen-Brücke über die Autobahn in Schönbühl, sechs Überführungen, 11 Unterführungen, zwei Stützmauern, zwei Bachdurchlässe sowie sieben Lärmschutzwände und zwei Lärmschutzdämme. Diese Kunstbauten müssen zum Teil erneuert und zum Teil auch neu gebaut werden. Ausserdem werden (Stand 2019) sechs zusätzliche Lärmschutzwände geplant. Bei 26 Gebäuden wurde mit Grenzwert-Überschreitungen gerechnet; 22 davon solltenSchallschutzfenster erhalten.
- Der vorhandene Grünstreifen in der Mitte der Autobahn soll aufgehoben und durch eine befahrbare, drei Meter breite “Mitte” ersetzt werden. Damit soll eine *flexible, wechselbare Verkehrsführung *ermöglicht werden: statt je drei Fahrspuren in beide Richtung also je nach Verkehrsaufkommen vier Fahrspuren in eine und zwei Fahrspuren in die andere Richtung. Insgesamt würde die Autobahn nach dem Spurausbau (inkl. Pannenstreifen) 31.5 Meter breit.
- Die öffentlich bekannte Planung von 2019 hat auch eine Verschiebung der ganzen Autobahn im Bereich der Anschlüsse Schönbühl und Kirchberg vorgesehen. In Schönbühl soll die Mittelachse um 3 Meter in Richtung
Südosten verschoben werden – zwecks Anschluss an den vorher vorgesehenen 8-Spur-Ausbau der Grauholz-Autobahn von Bern-Wankdorf bis Schönbühl. Beim Anschluss Kirchberg wurde eine Variante favorisiert, um die Mittelachse im Bereich der Einkaufsmeile Kirchberg Lyssach um 6,5 Meter in Richtung Südosten zu verschieben. Ob diese Verschiebungen auch aktuell noch vorgesehen sind, ist öffentlich nicht bekannt. - In den 2019 aufgelegten Plänen und Akten wurde auch tangierte Grundwasser-Schutzzonen hingewiesen. Am Rand der Ausbaustrecke befinden sich auch zwei Naturschutzgebiete (Bärmatten, Horst), die als Amphibienlaichgebiet bzw. Hochmoor den Schutztstatus von nationaler Bedeutung haben. Im nun noch ausstehenden Umweltverträglichkeitsbericht 3. Stufe müssten Massnahmen zum Schutz bzw. zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft vorgesehen werden.
- Im generellen Projekt ist damit gerechnet worden, dass 38’800 m2 Land dauerhaft beansprucht werden; weitere 118’600 m2 werden für Bauarbeiten, Installationsplätze
und verlängerte Ein- und Ausfahrten vorübergehend beansprucht. Auch Wald wird beansprucht: 16’300 m2 definitiv, 26’800 vorübergehend. - Der Berner Regierungsrat hat in der Antwort auf eine Anfrage im Grossen Rat von Spurwechsel-Vorstandsmitglied Bruno Vanoni aktuelle Zahlen für den Verlust von Fruchtfolgeflächen (FFF, ackerfähiges Kulturland) bekanntgegeben: “Beim Ausbauprojekt Schönbühl Kirchberg werden rund 1,37 ha FFF definitiv beansprucht, wovon 0,9 ha kompensationspflichtig sind. Während der Bauphase werden zudem 7 ha FFF temporär beansprucht.”
📢 Am 24. November wurde der Kredit für den Autobahnausbau in einer Abstimmung abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass die Verbreiterung der A1 damit vorerst pausiert wird. Wir werden diese Webseite aktualisieren, sobald genauere Informationen verfügbar sind.
Das Verkehrsznacht findet weiterhin statt.
Zeitplan
2008: Planungsbeginn im Rahmen des „Programm Engpassbeseitigung“
2020: Genehmigung des generellen Projektes durch den Bundesrat.
Winter 2023: Das Parlament stimmt der Finanzierung im Rahmen der Vorlage STEP23 zu.
Januar 2024: Anscheinend gab es eine Informationsveranstaltung für betroffene Gemeinden und Grundbesitzer*innen.
November 2024: Abstimmung über die Vorlage STEP23
Vermutlich nach der Referendums-Abstimmung: Öffentliche Auflage des Ausführungsprojektes mit sofortig startender Einsprachefrist von 30 Tagen.
2033: Anvisierter Baustart. Der Ausbau soll Beginnen, sobald der Grauholz-Ausbau abgeschlossen ist.
Weitere Informationen
- Es findet regelmässige ein Verkehrsznacht mit Updates und Austausch zum Widerstand gegen die Autobahnprojekte statt. Offen für alle Interessierte. Mehr Infos.
- Newsletter mit Informationen für Direktbetroffene (Bspw. Möglichkeiten zu Einsprache) Anmeldung.
- Regio-Newsletter zu Entwicklungen rund um die Bauprojekte: Anmeldung.
- Projektseite des ASTRA: a1-bern-nord.ch
- STEP23 Nationalstrassen: uvek.admin.ch
- Infos vom Verein Spurwechsel: spurwechsel-bern.ch